Der Kreditkarten-Antrag: Voraussetzungen für die bargeldlose Freiheit

Der Traum von einer Kreditkarte kann schnell platzen, wenn die erforderlichen Voraussetzungen vom Antragssteller nicht erfüllt werden. Allerdings gibt es inzwischen auch Produkte, die auch ohne Mindesteinkommen oder tadellose Bonität die finanzielle Flexibilität ermöglichen.

Wer hat Anspruch auf eine Kreditkarte?


Wer eine Kreditkarte möchte, der muss als Grundvoraussetzung zumindest folgende vier Eigenschaften mitbringen: die Erreichung der Volljährigkeit, ein regelmäßiges Einkommen, ein fester Wohnsitz in Österreich sowie eine einwandfreie Kreditwürdigkeit bzw. Bonität. Werden vom Antragsteller diese Bedingungen erfüllt, dann steht einer Kreditkarte aus dem Classic-Card-Segment nichts mehr im Wege.

Junge Erwachsene können erst mit Vollendung des 18. Lebensjahres eine Kreditkarte von MasterCard, Visa, Diners Club beantragen, da erst zu diesem Zeitpunkt die volle Geschäftsfähigkeit des Antragstellers eintritt – eine unabdingbare Voraussetzung, um mit einer Kreditkarte bargeldlos bezahlen zu dürfen. Prinzipiell kann diese Zielgruppe selbstverständlich auch bei American Express um eine Karte anfragen.

Allerdings händigt diese Organisation ein elektronisches Zahlungsmittel lediglich an Personen aus, die über ein Jahreseinkommen von wenigstens 35.000 Euro verfügen. Aus diesem Grund handelt es sich hierbei um ein weniger attraktives Konzept für junge Menschen, die noch am Beginn ihrer Karriere stehen.

Sicherheit für Inhaber und Anbieter

Der Nachweis des regelmäßigen Einkommens sowie eine untadelige Bonität sind ebenfalls eine unverzichtbare Basis, damit ein Kreditkarten-Antrag positiv beschieden werden kann. Diese sensiblen persönlichen Daten sind für den jeweiligen Ausgeber der Kreditkarte eine Sicherheit, damit der Kredit vom Inhaber auch wirklich beglichen werden kann. Prinzipiell bieten die betreffenden Organisationen zwei Möglichkeiten an: Finanziell Gutgestellten steht die Option offen, die Summe auf einmal zu begleichen. Häufiger entscheiden sich Kunden aber für eine Kreditkarte, die eine praktische Ratenzahlung erlaubt.

Der Sicherheitsaspekt ist auch ausschlaggebend für die Bedingung eines fixen, inländischen Wohnsitzes. Betrügereien oder anderen missbräuchlichen Verwendungszwecken sollten damit so gut wie irgend möglich verhindert werden. Allerdings werden von manchen Geldinstituten in dieser Hinsicht Ausnahmen gemacht. Die Voraussetzung dafür, dass auch Personen mit ausländischem Wohnsitz eine österreichische Kreditkarte erhalten, ist zum Beispiel ein überdurchschnittlich hohes Einkommen sowie eine zweifellose Bonität.

Voraussetzungen für Spezial-Kreditkarten

Für eine goldene oder Platinum-Kreditkarte muss der Interessent entweder über ein überdurchschnittlich hohes Einkommen verfügen oder anderweitig äußerst vermögend sein. Die einzelnen Anbieter bestimmen selbst über die Höhe ihrer dahingehenden Mindestanforderungen. Genauere Informationen darüber erteilen die betreffenden ausgebenden Banken. Manche Kreditkarten aus dem High-End-Bereich sind ausschließlich einem Klientel zugänglich, das persönlich dazu eingeladen wurde.

Klassische Kreditkarten, die auf die Bedürfnisse eines genau definierten Klientels zugeschnitten sind, weichen nicht nur hinsichtlich ihres Leistungskataloges von der Norm ab. Auch die Voraussetzungen für eine erfolgreiche Beantragung einer Kreditkarte können variieren. Kreditkarten für Studenten verzichten zum Beispiel auf die Voraussetzung eines regelmäßigen Einkommens, den Studenten meist nicht nachweisen können. Aufgrund der meist unbefriedigenden finanziellen Situation der Hochschüler handelt es sich hier auch meist um eine Kreditkarte mit Ratenzahlung

Eine neue, attraktive Art, eine Kreditkarte zu beantragen, stellt das Internet dar. Ausgewählte Anbieter bieten diese komfortable Möglichkeit an. Der Antragsteller muss allerdings darauf achten, dass seine Daten über Einkommen etc. über ein Verschlüsselungsprogramm laufen. Er erkennt dies an einer sicheren SSL-Verdingung.

Leicht zu haben – die Prepaid-Kreditkarten

Doch auch wenn sämtliche Voraussetzungen erfüllt werden, so hat das anbietende Institut die Option, einen Antrag auf eine Kreditkarte abzulehnen. In dieser Hinsicht verfügen die Banken, die in der Regel als Ausgabeorganisation fungieren, über einen gewissen Ermessensspielraum. Wird der Antrag auf eine Kreditkarte – aus welchen Gründen auch immer – abgelehnt, so kann der Antragsteller eine Prepaid-Kreditkarte in Anspruch nehmen.

Diese Produkte stellen keine Kreditkarten im eigentlichen Sinne dar, da man nicht „auf Kredit“ bezahlt, sondern sich zu diesem Zweck eines Guthabens bedient, mit dem die Kreditkarte im Vorfeld aufgeladen wurde. Die inkludierten Leistungspakete einer solchen Karte sind durchaus mit jenen der klassischen Kreditkarten vergleichbar, allerdings müssen vom Antragsteller weit weniger strikte Voraussetzungen erfüllt werden.

Zum einen müssen weder ein regelmäßiges Einkommen noch die Kreditwürdigkeit nachgewiesen werden. Der Grund dafür leuchtet ein, denn da das Prepaid-Produkt wie eine Wertkarte funktioniert, besteht somit kein Ausfallsrisiko für die ausgebende Bank. Auch das Mindestalter spielt bei diesen Kreditkarten keine allzu große Rolle. Auch wenn die meisten heimischen Geldinstitute auch in diesem Fall am Mindestalter von 18 Jahren festhalten, bieten manche Banken diese Variante bereits für Jugendliche ab 12 Jahre an.

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